Lenker von LKW über 3,5 t hzG, die einen Fahrerqualifizierungsnachweises besitzen, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder – wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist – vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung nachweisen. Die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung gilt auch für Lenker, die im Werkverkehr von Bau, Handel, Gewerbe und Industrie tätig sind. Bei Missachtung werden hohe Strafen für Fahrer und Unternehmen fällig.
Die einschlägigen Strafbestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes regeln, dass diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe für den Lenker von bis zu € 726.- bestraft werden kann. Das Unternehmen, dass die Fahrt wissentlich anordnet oder diese auch zulässt muss mit einer Geldstrafe bis zu € 7.267.- rechnen.
Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Bestimmungen der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung (GWB).
Die seit 2022 geltenden Regelungen sehen eine stärkere Flexibilisierung der Weiterbildung vor. Die Schulungsinhalte werden aus den gesetzlich vorgesehenen Sachgebieten entsprechend den aktuellen Anforderungen und dem Weiterbildungsbedarf zusammengestellt. Dabei können Präsenzunterricht, digitale Lernformen sowie kombinierte Ausbildungsmodelle zum Einsatz kommen.
LOGISCH bietet zeitgemäße Weiterbildungsmöglichkeiten unter Nutzung moderner Lernmethoden an. Teilnehmer erhalten einen persönlichen Zugang zur Lernplattform und können freigegebene Ausbildungseinheiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben absolvieren.
Wir empfehlen, die gesetzlich erforderliche Weiterbildung laufend über den gesamten Weiterbildungszeitraum zu absolvieren und nicht bis zum Ende der Fünfjahresfrist aufzuschieben. Eine frühzeitige und kontinuierliche Teilnahme erleichtert die betriebliche Planung, reduziert personelle Engpässe und ermöglicht eine bessere Abstimmung auf den individuellen Weiterbildungsbedarf der Fahrerinnen und Fahrer.
Durch die flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten der aktuellen Weiterbildung können Schulungsinhalte bedarfsgerecht geplant und auf mehrere Ausbildungseinheiten verteilt werden. Dadurch werden längere Ausfallszeiten vermieden und die Weiterbildung kann besser in den betrieblichen Alltag integriert werden.
Nach erfolgreichem Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Berufskraftfahrer-Weiterbildung wird von der zuständigen Führerscheinbehörde der Zahlencode 95 bei der jeweiligen Führerscheinklasse eingetragen bzw. verlängert. Bei Fahrern aus Drittstaaten kann der Nachweis entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auch auf einer Fahrerbescheinigung erfolgen.
Die Weiterbildung kann innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Fünfjahreszeitraumes schrittweise absolviert werden. Eine rechtzeitige Planung und laufende Teilnahme an den Weiterbildungseinheiten erleichtert die betriebliche Organisation und ermöglicht eine bessere Abstimmung auf den individuellen Weiterbildungsbedarf der Fahrerinnen und Fahrer.
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